Stellungnahme der Ärztekammer

Begleitpersonen von Patient*innen in Ordinationen nur in Ausnahmefällen

 

Wir weisen darauf hin, dass nach wie vor auf Grund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen die Begleitung von erwachsenen Patient*innen in Arztpraxen nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist – etwa bei körperlicher Beeinträchtigung von Patient*innen, wie einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung.
Begleitpersonen sollten je nach räumlichen Gegebenheiten im Wartebereich der Ordination oder vor derselben warten. Sollte sich bei dem*der Patient*in ein belastender Befund ergeben, so kann auf Wunsch des*der Patient*in die Begleitperson nach Aufruf durch das Ordinationspersonal zu einer Besprechung hinzugezogen werden. Durch dieses Vorgehen soll das Risiko einer möglichen Übertragung von COVID-19 sowohl im Wartebereich, als auch bei der Untersuchung reduziert werden.

 

Liebe Patientinnen,

Um Sie weiterhin bestmöglich betreuen zu können, möchten wir Sie bitten auf die Hygienemaßnahmen, wie Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion der Hände und Mindestabstand zu achten. Weiters darf ich Sie bitten auf Begleitpersonen zu verzichten, außer wenn es für die Behandlung unumgänglich notwendig ist.

 

Wir freuen uns auf Sie!!!

Stay Safe!

Diese Website verwendet Cookies, durch die weitere Nutzung stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.